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ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

ausschließlich für Geschäftskunden

VanDerEng B.V.

Stand: Juni 2026

VanDerEng B.V.

Lijnbaan 45

1969 ND Heemskerk

Die Niederlande

Telefon: +31 (0)88 881 08 00

E-Mail: customerservice@vandereng.nl

Handelsregister-Nr.: 34079434

USt-IdNr.: NL0095.21.549.B01

VanDerEng B.V. ist unter anderem unter den Markennamen und Websites polsbandjesfabriek.nl, muntjesfabriek.nl, sleufetikettenfabriek.nl sowie weiteren Handelsnamen von VanDerEng B.V. tätig.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Begriffsbestimmungen

Artikel 2 – Ausschließlich gewerbliche Nutzung

Artikel 2 Geltungsbereich

Artikel 4 – Angebote, Kostenvoranschläge und Vertragsabschluss

Artikel 5 – Preise und Kosten

Artikel 6 – Mehrwertsteuer, Steuern und ausländische Abgaben

Artikel 7 – Abbildungen, Spezifikationen, Toleranzen und Probeabzüge

Artikel 5 Vertragserfüllung

Artikel 9 – Von Ihnen bereitgestellte Materialien und Rechte Dritter

Artikel 10 – Lieferung und Lieferfristen

Artikel 11 – Internationale Lieferung, Incoterms® und Gefahr

Artikel 12 – Transport, Verpackung und Versicherung

Artikel 13 – Zoll, Ausfuhrkontrolle und Sanktionen

Artikel 14 – Lokale Rechtsvorschriften und Produktanforderungen außerhalb der Niederlande

Artikel 15 – Produktsicherheit, Rückverfolgbarkeit und Rückrufe

Artikel 16 – Kontrolle und Beschwerden

Artikel 15 Gewährleistung

Artikel 18 – Rücksendungen von Geschäftskunden

Artikel 11 Stornierung

Artikel 20 – Zahlung

Artikel 14 Inkassokosten

Artikel 22 – Eigentumsvorbehalt

Artikel 23 – Zurückbehaltungsrecht

Artikel 17 Geistiges Eigentum

Artikel 20 Vertraulichkeit

Artikel 26 – Haftung

Artikel 27 – Haftungsfreistellung

Artikel 28 – Höhere Gewalt

Artikel 10 Aussetzung und Kündigung

Artikel 30 – Compliance und Integrität

Artikel 31 – Datenschutz und geschäftliche Kontaktdaten

Artikel 21 Übersetzungen

Artikel 33 – Anwendbares Recht

Artikel 34 – Streitigkeiten und zuständiges Gericht

Artikel 23 Änderungen

Rückgaberecht für Geschäftskunden

Artikel 36 – Rückgaberecht

Fußzeile und Kontaktdaten

Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 — Definitionen

1.1 VanDerEng: VanDerEng B.V. mit Sitz in Lijnbaan 45, 1969 ND Heemskerk, Niederlande, eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 34079434.

1.2 Kunde: jeder gewerbliche Abnehmer, der ein Angebot anfordert, eine Bestellung aufgibt oder einen Vertrag mit VanDerEng abschließt.

1.3 Geschäftskunde: jede natürliche oder juristische Person, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit, ihres Gewerbes, ihrer Organisation, ihrer Stiftung, ihres Vereins, ihrer Einrichtung oder ihrer öffentlichen Aufgabe handelt.

1.4 Produkte: alle von VanDerEng angebotenen oder gelieferten Produkte, darunter Armbänder, Wertmarken, Etiketten, Aufkleber, Schlitzetiketten, Druckerzeugnisse, Sonderanfertigungen, Halbfertigprodukte, Verpackungen und zugehörige Artikel.

1.5 Maßgefertigte Produkte: Produkte, die nach den Vorgaben des Kunden hergestellt, bedruckt, angepasst, zusammengestellt oder verpackt werden. Dazu gehören unter anderem Produkte mit eigenem Design, Text, Logo, Farbe, Nummerierung, Codierung, Barcode, QR-Code, Maßangaben, Materialauswahl oder anderen kundenspezifischen Merkmalen.

1.6 Vertrag: jede Vereinbarung zwischen VanDerEng und dem Kunden über den Verkauf, die Herstellung, die Lieferung oder die Erbringung von Produkten oder Dienstleistungen.

1.7 Schriftlich: per Brief, E-Mail, über ein digitales Bestellsystem oder eine andere elektronische Nachricht, die gespeichert und später abgerufen werden kann.

1.8 Incoterms®: die internationalen Lieferbedingungen der Internationalen Handelskammer in der im Vertrag genannten Fassung. Ist keine Fassung angegeben, gelten die Incoterms® 2020.

1.9 Werktag: jeder Tag von Montag bis einschließlich Freitag, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in den Niederlanden.

Artikel 2 – Ausschließlich gewerbliche Nutzung

2.1 Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Verträge mit gewerblichen Kunden.

2.2 VanDerEng liefert auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen nicht an Verbraucher. Der Kunde erklärt bei der Anforderung eines Angebots, der Aufgabe einer Bestellung oder dem Abschluss eines Vertrags, dass er als gewerblicher Kunde handelt.

2.3 Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass ein Kunde doch als Verbraucher gehandelt hat, gelten die zwingenden Verbraucherrechte weiterhin, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist. VanDerEng ist berechtigt, eine Bestellung abzulehnen oder zu stornieren, wenn sich herausstellt, dass diese nicht im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit aufgegeben wurde.

2.4 Im Zweifelsfall ist VanDerEng berechtigt, geschäftliche Angaben anzufordern, wie beispielsweise den Firmennamen, die Handelsregisternummer, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die geschäftliche E-Mail-Adresse oder sonstige Informationen, aus denen hervorgeht, dass der Kunde geschäftlich handelt.

2.5 Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm übermittelten Daten richtig, vollständig und aktuell sind.

Artikel 3 – Anwendbarkeit

3.1 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Bestellungen, Verträge, Lieferungen, Dienstleistungen und sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen VanDerEng und dem Kunden.

3.2 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn VanDerEng diese ausdrücklich und schriftlich bestätigt hat.

3.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen, Einkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, VanDerEng hat diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

3.4 Diese Bedingungen gelten auch für Zusatzaufträge, Folgeaufträge, Mehrarbeiten und künftige Vereinbarungen zwischen den Parteien.

3.5 Sollte sich eine Bestimmung als unwirksam oder nicht durchsetzbar erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich entspricht.

3.6 Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Angebot oder der Auftragsbestätigung und diesen Bedingungen hat die von VanDerEng schriftlich bestätigte abweichende Vereinbarung Vorrang.

Artikel 4 – Angebote, Kostenvoranschläge und Vertragsabschluss

4.1 Alle Angebote und Kostenvoranschläge von VanDerEng sind unverbindlich, es sei denn, im Angebot ist ausdrücklich eine Gültigkeitsdauer oder eine verbindliche Frist angegeben.

4.2 Ein Angebot basiert auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen. Der Kunde garantiert, dass diese Informationen vollständig, richtig und aktuell sind.

4.3 Ein Vertrag kommt zustande, sobald:

a. der Kunde ein Angebot schriftlich annimmt;

b. VanDerEng eine Bestellung schriftlich bestätigt;

c. der Kunde über einen Webshop oder ein digitales Bestellsystem eine Bestellung aufgibt und VanDerEng diese bestätigt; oder

d. VanDerEng mit Zustimmung des Kunden mit der Ausführung beginnt.

4.4 Mündliche Vereinbarungen sind erst dann verbindlich, wenn VanDerEng diese schriftlich bestätigt hat oder wenn VanDerEng mit Zustimmung des Kunden mit der Ausführung begonnen hat.

4.5 Offensichtliche Fehler, Irrtümer, Programmierfehler, Tippfehler oder falsche Preisangaben sind für VanDerEng nicht bindend.

4.6 Restposten, Aktionsartikel und Angebote mit begrenztem Lagerbestand gelten, solange der Vorrat reicht.

4.7 Die Person, die im Namen des Kunden bestellt oder ihre Zustimmung erteilt, erklärt, dass sie befugt ist, den Kunden rechtsgültig zu vertreten.

4.8 VanDerEng ist berechtigt, eine Bestellung abzulehnen, wenn der Kunde unzureichende oder falsche Angaben macht, wenn ein Zahlungsrisiko besteht oder wenn die Bestellung nach Einschätzung von VanDerEng nicht durchführbar oder unangemessen ist.

Artikel 5 – Preise und Kosten

5.1 Alle Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, Einfuhrzölle, Zollgebühren, Abgaben, Transportkosten, Verpackungskosten, Versicherungskosten, Bankgebühren und sonstiger Nebenkosten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

5.2 Für Kunden außerhalb der Niederlande können zusätzliche Kosten anfallen, darunter Kosten für Ausfuhrdokumente, Zertifikate, Beglaubigungen, Zollformalitäten, Einfuhrzölle, Steuern, lokale Abgaben, Zollabfertigung, Lagerung, Inspektion, Verzögerungen oder Rücksendungen.

5.3 Diese zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten des Kunden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

5.4 VanDerEng ist berechtigt, Preiserhöhungen weiterzugeben, die nach Abgabe des Angebots oder nach Vertragsabschluss eintreten, beispielsweise aufgrund von Steigerungen bei Rohstoffpreisen, Energiepreisen, Löhnen, Transportkosten, Wechselkurse, Steuern, Abgaben, Lieferantenpreise oder Kosten Dritter entstehen.

5.5 Weicht der Auftrag von den Angaben ab, auf denen das Angebot basiert, ist VanDerEng berechtigt, den Preis anzupassen.

5.6 Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet VanDerEng nicht dazu, einen Teil des Auftrags gegen einen anteiligen Preis zu liefern.

5.7 Rabatte gelten nur für den jeweiligen Auftrag, für den sie gewährt wurden.

5.8 Eilzuschläge, zusätzliche Kontrollen, weitere Probeabzüge, zusätzliche Entwurfsarbeiten, abweichende Verpackungen, besondere Transportwünsche oder zusätzliche Unterlagen werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Artikel 6 – Mehrwertsteuer, Steuern und ausländische Abgaben

6.1 Bei Lieferungen innerhalb der Niederlande berechnet VanDerEng die niederländische Mehrwertsteuer, sofern keine gesetzliche Befreiung oder eine Verlagerungsregelung gilt.

6.2 Bei Lieferungen an gewerbliche Kunden innerhalb der Europäischen Union kann der 0-Prozent-Satz oder die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft angewendet werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, darunter eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die erforderlichen Belege für den grenzüberschreitenden Verkehr.

6.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, rechtzeitig eine korrekte und gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie sonstige für die ordnungsgemäße Umsatzsteuerabwicklung erforderliche Angaben zu übermitteln.

6.4 Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass der 0-Prozent-Satz, eine Befreiung oder die Verlagerung der Mehrwertsteuer zu Unrecht angewendet wurde, ist VanDerEng berechtigt, die nachträglich fällige Mehrwertsteuer, Zinsen, Strafen, Kosten und Schäden an den Kunden weiterzugeben.

6.5 Bei Exporten in Länder außerhalb der Europäischen Union kann der 0-Prozent-Satz angewendet werden, sofern VanDerEng die Ausfuhr aus der Europäischen Union hinreichend nachweisen kann.

6.6 Der Kunde ist für alle ausländischen Steuern, Einfuhrzölle, Zollgebühren, lokale Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, GST, Abgaben und administrativen Verpflichtungen im Bestimmungsland verantwortlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

6.7 Sofern ausländische Rechtsvorschriften die Einbehaltung von Steuern auf Zahlungen an VanDerEng vorschreiben, erhöht der Kunde den Zahlungsbetrag so, dass VanDerEng den gesamten Rechnungsbetrag netto erhält, sofern dies nicht durch zwingende Rechtsvorschriften untersagt ist.

6.8 Der Kunde stellt VanDerEng von Schäden, Kosten, Nachforderungen, Geldbußen oder Zinsen frei, die durch unrichtige oder unvollständige Umsatzsteuer-, Zoll-, Einfuhr- oder Ausfuhrangaben des Kunden entstehen.

Artikel 7 – Abbildungen, Spezifikationen, Toleranzen und Probeabzüge

7.1 Abbildungen, Muster, Beispiele, Entwürfe, Farben, Maße, Gewichte, technische Daten und Produktbeschreibungen sind so genau wie möglich, gelten jedoch als unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

7.2 Abweichungen, die im Rahmen des Produktionsprozesses, der Materialverwendung, des Druckverfahrens, des Schneideverfahrens, der Farbgebung oder der Nachbearbeitung üblich sind, berechtigen nicht zu einer Ablehnung, einem Preisnachlass, einer Vertragsauflösung oder Schadenersatz.

7.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle von ihm gelieferten oder genehmigten Dateien, Entwürfe, Texte, Farben, Logos, Nummerierungen, Barcodes, QR-Codes, Maße und sonstigen Spezifikationen zu überprüfen.

7.4 Wenn VanDerEng einen digitalen Entwurf, einen Druckproof, ein Muster oder eine Entwurfsbestätigung vorlegt, muss der Kunde diese sorgfältig prüfen. Nach der Freigabe durch den Kunden darf VanDerEng auf der Grundlage des freigegebenen Entwurfs mit der Produktion beginnen.

7.5 Fehler, die nach der Freigabe eines Probedrucks oder Entwurfs entdeckt werden, gehen zu Lasten und auf Risiko des Kunden, es sei denn, der Fehler wurde nachweislich nach der Freigabe von VanDerEng verursacht.

7.6 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind geringfügige Abweichungen in Farbe, Größe, Material, Stärke, Gewicht, Verarbeitung oder technischer Ausführung zulässig.

7.7 Über- und Unterlieferung: Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist VanDerEng berechtigt, bei der Herstellung und Lieferung bis zu 10 % mehr oder 10 % weniger als die vereinbarte Menge zu liefern. Eine solche Über- oder Unterlieferung gilt als ordnungsgemäße Vertragserfüllung und berechtigt den Kunden nicht zur Verweigerung der Annahme, zum Rücktritt, zu Schadensersatz oder zu einem Preisnachlass, mit Ausnahme der in Artikel 7.8 genannten Verrechnung.

7.8 Bei einer Mehrlieferung von bis zu 10 % ist der Kunde verpflichtet, die zusätzlich gelieferten Produkte abzunehmen und zum vereinbarten Stückpreis zu bezahlen. Bei einer Minderlieferung von bis zu 10 % wird nur die tatsächlich gelieferte Menge in Rechnung gestellt. Sofern bereits eine Vorauszahlung geleistet wurde, wird die Differenz gutgeschrieben oder mit einer folgenden Rechnung verrechnet.

7.9 Benötigt der Kunde eine bestimmte Anzahl von Produkten, muss dies vor Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich mitgeteilt und von VanDerEng schriftlich bestätigt werden. VanDerEng ist berechtigt, hierfür zusätzliche Bedingungen, Produktionsmaßnahmen oder Kosten in Rechnung zu stellen.

7.10 Bei Produkten, die in Chargen, Serien oder maschinell hergestellt werden, können geringfügige technische oder optische Abweichungen zwischen den einzelnen Produktionschargen auftreten. Diese Abweichungen gelten nicht als Mangel, es sei denn, es wurden schriftlich bestimmte Toleranzen vereinbart.

Artikel 8 – Vertragserfüllung

8.1 VanDerEng führt den Vertrag sorgfältig, nach bestem Wissen und Gewissen, fachgerecht und nach dem Stand der Technik aus.

8.2 VanDerEng legt die Art und Weise der Ausführung, Herstellung, Verpackung, Planung und des Versands fest, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

8.3 VanDerEng ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrags Dritte hinzuzuziehen.

8.4 Der Kunde stellt alle für die Ausführung erforderlichen Informationen, Dateien, Materialien, Genehmigungen, Zulassungen und Anweisungen rechtzeitig, vollständig und im richtigen Format zur Verfügung.

8.5 Verzögerungen aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder verspäteter Angaben des Kunden gehen zu Lasten und auf Risiko des Kunden.

8.6 Wird der Vertrag in Phasen ausgeführt, ist VanDerEng berechtigt, eine nachfolgende Phase auszusetzen, bis die vorherige Phase abgenommen oder bezahlt wurde.

8.7 Änderungen am Auftrag gelten als Mehrarbeit, wenn sie zu zusätzlichen Arbeiten, Kosten, Materialverbrauch, Transportaufwand, Dokumentationsaufwand oder Verzögerungen führen. Mehrarbeit wird gesondert in Rechnung gestellt.

8.8 VanDerEng ist nicht verpflichtet, Anweisungen des Kunden zu befolgen, wenn diese Anweisungen nach Ansicht von VanDerEng zu einem mangelhaften Produkt, einer unsicheren Situation, einem Verstoß gegen Gesetze oder Vorschriften oder einer Verletzung von Rechten Dritter führen.

Artikel 9 – Von Ihnen bereitgestellte Materialien und Rechte Dritter

9.1 Der Kunde garantiert, dass alle von ihm bereitgestellten Materialien, Texte, Logos, Bilder, Entwürfe, Marken, Handelsnamen, Dateien, Spezifikationen und Anweisungen rechtmäßig verwendet werden dürfen.

9.2 Der Kunde garantiert, dass die bereitgestellten Materialien keine Rechte Dritter verletzen, darunter Urheberrechte, Markenrechte, Geschmacksmusterrechte, Rechte an Handelsnamen, Bildrechte, Datenbankrechte oder sonstige Rechte des geistigen Eigentums.

9.3 Der Kunde stellt VanDerEng von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit vom Kunden bereitgestellten Materialien, Entwürfen, Dateien oder Anweisungen stehen.

9.4 VanDerEng ist berechtigt, einen Auftrag abzulehnen, auszusetzen oder zu beenden, wenn der Verdacht besteht, dass der Auftrag gegen Gesetze oder Vorschriften, Rechte Dritter, Sanktionsvorschriften, die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder die Unternehmensrichtlinien verstößt.

9.5 Vom Kunden bereitgestellte Materialien werden nur dann versichert, gelagert oder zurückgesandt, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

Artikel 10 – Lieferung und Lieferfristen

10.1 Lieferfristen sind unverbindlich und gelten nicht als verbindliche Fristen, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart, dass eine Lieferfrist verbindlich ist.

10.2 Die Lieferfrist beginnt erst, nachdem:

a. der Vertrag zustande gekommen ist;

b. alle erforderlichen Daten, Dateien und Genehmigungen eingegangen sind;

c. ein eventueller Probeabzug oder ein Muster genehmigt wurde;

d. eine etwaige Anzahlung geleistet wurde; und

e. alle erforderlichen Einfuhr-, Ausfuhr- oder Transportdaten vorliegen.

10.3 Eine Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Kunden nicht zu Schadenersatz, Stornierung oder Rücktritt vom Vertrag. Der Kunde muss VanDerEng zunächst schriftlich in Verzug setzen und eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen.

10.4 VanDerEng ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und diese separat in Rechnung zu stellen.

10.5 Nimmt der Kunde die Produkte nicht fristgerecht ab, ist VanDerEng berechtigt, die Produkte auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern.

10.6 Nimmt der Kunde die Produkte nach Ablauf einer angemessenen Frist immer noch nicht ab, ist VanDerEng berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, die Produkte zu verkaufen, wiederzuverwenden oder zu vernichten, unbeschadet des Anspruchs auf Zahlung und Schadenersatz.

10.7 VanDerEng haftet nicht für Verzögerungen, die durch Spediteure, Zollbehörden, Behörden, fehlende Angaben des Kunden, höhere Gewalt oder Dritte verursacht werden.

Artikel 11 – Internationale Lieferung, Incoterms® und Gefahr

11.1 Für internationale Lieferungen gilt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde: FCA VanDerEng B.V., Lijnbaan 45, Heemskerk, Niederlande – Incoterms® 2020.

11.2 Ist im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in der Rechnung eine andere Incoterms®-Regelung angegeben, gilt diese spezifische Vereinbarung.

11.3 Wenn VanDerEng den Transport organisiert, ohne dass schriftlich eine andere Incoterms®-Regelung vereinbart wurde, geschieht dies als Service für den Kunden. Die Gefahr geht in diesem Fall auf den Kunden über, sobald die Produkte an den ersten Frachtführer übergeben wurden.

11.4 DDP (Lieferung frei Haus, einschließlich Einfuhrzölle, lokaler Mehrwertsteuer oder Zollabfertigung im Bestimmungsland) gilt nur, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

11.5 Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung ist VanDerEng nicht verantwortlich für Einfuhrformalitäten, Einfuhrzölle, ausländische Mehrwertsteuer, lokale Steuern, Zollabfertigung, Lagerkosten, Liegegeld, Inspektionskosten oder Verzögerungen beim Zoll oder bei Behörden im Bestimmungsland.

11.6 Der Kunde ist dafür verantwortlich, die richtigen Transport-, Einfuhr-, Zoll- und Lieferdaten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

11.7 Verzögerungen aufgrund von Zollverfahren, Transportunternehmen, Inspektionen, fehlenden Genehmigungen, Sanktionskontrollen oder lokalen Behörden gehen zu Lasten und auf Risiko des Kunden, es sei denn, die Verzögerung wurde nachweislich durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens VanDerEng verursacht.

11.8 Die Incoterms® regeln ausschließlich die darin beschriebenen Themen, wie Lieferung, Kosten, Risiko und Transportverpflichtungen. Eigentumsübergang, Zahlung, Gewährleistung, Haftung und anwendbares Recht werden durch diese Bedingungen und den Vertrag geregelt.

Artikel 12 – Transport, Verpackung und Versicherung

12.1 VanDerEng legt die Art der Verpackung fest, sofern nicht schriftlich besondere Verpackungsanforderungen vereinbart wurden.

12.2 Bei besonderen Verpackungsanforderungen, Exportverpackungen, Paletten, Kisten, Zertifikaten, Etiketten oder Unterlagen kann VanDerEng zusätzliche Kosten in Rechnung stellen.

12.3 Eine Transportversicherung wird nur abgeschlossen, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

12.4 Transportschäden müssen dem Spediteur unverzüglich bei Erhalt gemeldet und auf dem Frachtbrief, dem Lieferschein oder der digitalen Empfangsbestätigung vermerkt werden.

12.5 Der Kunde muss VanDerEng so schnell wie möglich schriftlich über Transportschäden informieren und dabei Fotos, den Lieferschein, die Bestellnummer sowie sonstige relevante Informationen beifügen.

12.6 Wenn der Kunde selbst einen Spediteur benennt, haftet VanDerEng nicht für Schäden, Verluste, Verzögerungen oder Fehler dieses Spediteurs.

Artikel 13 – Zoll, Ausfuhrkontrolle und Sanktionen

13.1 Der Kunde versichert, dass weder er selbst noch seine Geschäftsführer, wirtschaftlich Berechtigten, Konzerngesellschaften oder beteiligten Dritten auf geltenden Sanktionslisten aufgeführt sind.

13.2 Der Kunde gewährleistet, dass die Produkte nicht unter Verstoß gegen geltende Sanktionen, Ausfuhrkontrollgesetze, Einfuhrbeschränkungen, Handelsbeschränkungen oder Embargos verwendet, weiterverkauft, exportiert oder reexportiert werden.

13.3 Der Kunde stellt auf erste Aufforderung alle Informationen zur Verfügung, die VanDerEng für Sanktionskontrollen, Exportkontrollen, Zollformalitäten, Endverbrauchererklärungen, Ursprungsnachweise oder andere internationale Handelsdokumente benötigt.

13.4 VanDerEng ist berechtigt, die Erfüllung auszusetzen, zu verweigern oder zu beenden, wenn das Unternehmen den Verdacht hegt, dass die Lieferung zu einem Verstoß gegen Sanktionen, Exportkontrollvorschriften, Zollbestimmungen oder andere geltende Gesetze und Vorschriften führen könnte.

13.5 VanDerEng haftet nicht für Schäden, Verzögerungen, Kosten oder Verluste, die sich aus Sanktionskontrollen, Zollkontrollen, Ausfuhrbeschränkungen, Genehmigungspflichten oder der Verweigerung durch Behörden ergeben.

13.6 Der Kunde stellt VanDerEng von Ansprüchen, Bußgeldern, Schäden und Kosten frei, die im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen diesen Artikel durch den Kunden oder durch Parteien stehen, an die der Kunde die Produkte weiterliefert.

13.7 Der Kunde darf Produkte von VanDerEng weder direkt noch indirekt an Personen, Organisationen, Länder oder Branchen liefern, für die ein geltendes Handelsverbot, Ausfuhrverbot oder Sanktionsregime besteht.

Artikel 14 – Lokale Rechtsvorschriften und Produktanforderungen außerhalb der Niederlande

14.1 VanDerEng gewährleistet, dass die Produkte bei Lieferung den in den Niederlanden geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen, soweit diese Anforderungen für VanDerEng gelten.

14.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, zu prüfen, ob die Produkte im Bestimmungsland eingeführt, verkauft, verwendet, verarbeitet oder weiterverkauft werden dürfen.

14.3 Der Kunde ist für die Einhaltung der lokalen Vorschriften im Bestimmungsland verantwortlich, darunter Vorschriften zu Produktsicherheit, Kennzeichnung, Sprache, Warnhinweisen, Gebrauchsanweisungen, Verpackungen, Umweltschutz, Recycling, Registrierung, Zertifizierung, Einfuhrgenehmigungen und branchenspezifischen Vorschriften.

14.4 Wenn der Kunde Produkte außerhalb der Niederlande in Verkehr bringt, weiterverkauft oder verarbeitet, ist er für seine eigene Rolle als Importeur, Vertreiber, Wiederverkäufer, Verarbeiter oder Marktteilnehmer verantwortlich.

14.5 Der Kunde hat VanDerEng im Voraus schriftlich über spezifische gesetzliche oder technische Anforderungen zu informieren, die im Bestimmungsland gelten und für die Produktion oder Lieferung von Bedeutung sind.

14.6 VanDerEng haftet nicht, wenn Produkte ausländischen oder lokalen Anforderungen nicht entsprechen, die nicht zuvor schriftlich und vollständig vom Kunden angegeben und von VanDerEng akzeptiert wurden.

14.7 Wenn VanDerEng auf Wunsch des Kunden an einer ausländischen Zertifizierung, Registrierung oder Dokumentation mitwirkt, erfolgt dies auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen sowie auf Kosten und Gefahr des Kunden.

Artikel 15 – Produktsicherheit, Rückverfolgbarkeit und Rückrufe

15.1 Die Parteien arbeiten in angemessener Weise bei Verpflichtungen in den Bereichen Produktsicherheit, Rückverfolgbarkeit, Warnhinweise, Korrekturmaßnahmen und Rückrufaktionen mit, soweit diese für sie gelten.

15.2 Der Kunde ist verpflichtet, seinen Abnehmern, Händlern und Endverbrauchern relevante Produktinformationen, Sicherheitshinweise, Warnhinweise, Verwendungsbeschränkungen und Informationen zur Rückverfolgbarkeit weiterzugeben, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder nach vernünftigem Ermessen erforderlich ist.

15.3 Der Kunde informiert VanDerEng unverzüglich schriftlich über Beschwerden, Vorfälle, Sicherheitsrisiken, Inspektionen, behördliche Meldungen oder mögliche Rückrufaktionen, die mit Produkten von VanDerEng in Zusammenhang stehen.

15.4 Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von VanDerEng keine Mitteilungen im Namen von VanDerEng an Behörden, Abnehmer oder Endnutzer machen, es sei denn, eine unverzügliche Meldung ist gesetzlich vorgeschrieben.

15.5 Die Kosten für einen Rückruf, eine Warnung, eine Nachbesserung oder eine sonstige Korrekturmaßnahme gehen zu Lasten der Partei, der die Ursache dafür zuzurechnen ist.

15.6 Liegt die Ursache unter anderem in den vom Kunden bereitgestellten Spezifikationen, Entwürfen, Gebrauchsanweisungen, im Vertrieb, in der Lagerung, in der Verarbeitung oder im lokalen Verkauf, trägt der Kunde den entsprechenden Anteil der Kosten.

Artikel 16 – Kontrolle und Beschwerden

16.1 Der Kunde hat die Produkte unmittelbar nach Erhalt auf sichtbare Mängel, Transportschäden, Stückzahlen, Spezifikationen und Richtigkeit zu überprüfen.

16.2 Sichtbare Mängel, Transportschäden oder Fehlmengen sind VanDerEng innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt schriftlich zu melden.

16.3 Versteckte Mängel müssen innerhalb von 10 Werktagen nach ihrer Feststellung schriftlich gemeldet werden.

16.4 Jede Reklamation muss klar beschrieben und mit der Bestellnummer, Fotos, dem Lieferschein, der Chargennummer oder anderen relevanten Informationen versehen sein.

16.5 Werden keine fristgerechten Beanstandungen vorgebracht, gelten die Produkte als angenommen.

16.6 Eine Reklamation setzt die Zahlungsverpflichtung des Kunden nicht aus.

16.7 Ist eine Reklamation berechtigt, kann VanDerEng nach eigenem Ermessen die Ware reparieren, austauschen, neu liefern, eine Gutschrift ausstellen oder einen angemessenen Preisnachlass gewähren.

16.8 Reklamationen bezüglich eines Teils der Lieferung berechtigen nicht dazu, die gesamte Lieferung abzulehnen, es sei denn, der Mangel betrifft die gesamte Lieferung in wesentlicher Weise.

16.9 Der Kunde hat VanDerEng die Möglichkeit zu geben, eine Reklamation zu prüfen. Wird eine solche Prüfung unmöglich gemacht, erlischt der Anspruch auf Nachbesserung, Ersatzlieferung, Gutschrift oder Schadensersatz.

Artikel 17 – Gewährleistung

17.1 VanDerEng garantiert, dass die Produkte bei Lieferung den vereinbarten Spezifikationen entsprechen, sofern der Kunde korrekte und vollständige Angaben gemacht hat.

17.2 Die Gewährleistung beschränkt sich auf nachweisbare Material- oder Herstellungsfehler, die VanDerEng zuzurechnen sind.

17.3 Die Gewährleistung gilt nicht für Mängel oder Schäden, die verursacht wurden durch:

a. normale Nutzung oder normale Abnutzung;

b. unsachgemäße, fehlerhafte oder zweckentfremdete Verwendung;

c. unsachgemäße Lagerung, Montage, Verarbeitung, Reinigung oder Behandlung;

d. Änderungen oder Reparaturen durch den Kunden oder Dritte;

e. Einwirkung von Feuchtigkeit, Hitze, Kälte, Sonnenlicht, Chemikalien oder mechanischer Beanspruchung;

f. Nutzung außerhalb des vereinbarten Verwendungszwecks;

g. vom Kunden bereitgestellte Materialien, Dateien oder Spezifikationen;

h. Abweichungen, die innerhalb der üblichen Toleranzen liegen;

i. Weiterverkauf oder Verwendung in einem Land, für das die Produkte nicht speziell bestellt oder geprüft wurden.

17.4 Die Gewährleistung berechtigt ausschließlich zu Reparatur, Ersatzlieferung, Nachlieferung, Gutschrift oder Preisminderung, nach Wahl von VanDerEng.

17.5 Jeder Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

17.6 Für Arbeiten, Beratungen, Entwürfe oder Dienstleistungen gilt eine Gewährleistung nur, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

Artikel 18 – Rücksendungen von Geschäftskunden

18.1 Geschäftskunden haben kein gesetzliches Widerrufsrecht und keine Bedenkzeit.

18.2 Produkte können nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von VanDerEng zurückgegeben werden.

18.3 Maßgefertigte Produkte, personalisierte Produkte, speziell bestellte Produkte, geöffnete Verpackungen, gebrauchte Produkte und beschädigte Produkte können nicht zurückgegeben werden, es sei denn, VanDerEng bestätigt schriftlich etwas anderes.

18.4 Zugelassene Rücksendungen müssen unbenutzt, unbeschädigt, vollständig und in der Originalverpackung zurückgeschickt werden.

18.5 Die Rücksendekosten, die Transportversicherung und das Risiko der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden.

18.6 VanDerEng ist berechtigt, bei geschäftlichen Rücksendungen angemessene Kosten für Verwaltung, Prüfung, Reparatur, Neuverpackung oder Wiederauffüllung des Lagerbestands in Rechnung zu stellen.

18.7 Eine Rücksendung ohne vorherige Genehmigung kann von VanDerEng abgelehnt oder auf Kosten des Kunden zurückgesandt werden.

Artikel 19 – Stornierung

19.1 Der Kunde kann einen Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von VanDerEng kündigen.

19.2 Im Falle einer Stornierung ist VanDerEng berechtigt, alle entstandenen Kosten, die Kosten für eingekaufte Materialien, Entwurfsstunden, Vorbereitungskosten, Produktionskosten, Transportkosten sowie den entgangenen Gewinn in Rechnung zu stellen.

19.3 Bei Sonderanfertigungen ist eine Stornierung nach Zustimmung zum Angebot, zur Auftragsbestätigung, zum Probeabzug oder zum Entwurf nicht mehr möglich, wenn VanDerEng bereits Materialien beschafft, die Produktion geplant oder mit der Produktion begonnen hat.

19.4 Sollte sich die Lieferung aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs von VanDerEng liegen, als unmöglich erweisen, ist VanDerEng berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne zu Schadenersatz verpflichtet zu sein.

19.5 Eine Stornierung muss stets schriftlich erfolgen.

Artikel 20 – Zahlung

20.1 Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, sofern nicht schriftlich eine andere Frist vereinbart wurde.

20.2 Eine längere Zahlungsfrist gilt nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurde und gesetzlich zulässig ist.

20.3 VanDerEng ist berechtigt, Vorauszahlung, Teilzahlung, Zahlung vor Produktionsbeginn, Zahlung vor Versand oder eine sonstige Sicherheit zu verlangen.

20.4 Bei Neukunden, internationalen Kunden, Sonderanfertigungen, Eilaufträgen oder Großaufträgen kann VanDerEng eine vollständige Vorauszahlung verlangen.

20.5 Bei internationalen Bestellungen kann VanDerEng die Zahlung per Vorauskasse, durch ein bestätigtes und unwiderrufliches Dokumentenakkreditiv, eine Bankgarantie oder eine andere von VanDerEng akzeptierte Zahlungssicherheit verlangen.

20.6 Die Zahlung hat in Euro zu erfolgen, ohne Abzug, Einbehalt, Aufschub oder Aufrechnung, sofern VanDerEng nichts anderes schriftlich bestätigt.

20.7 Bankgebühren, Wechselkursgebühren, Zahlungsgebühren und Kosten für internationale Überweisungen gehen zu Lasten des Kunden.

20.8 Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der gesamte Rechnungsbetrag unwiderruflich auf dem Bankkonto von VanDerEng gutgeschrieben wurde.

20.9 Wenn der Kunde nicht fristgerecht zahlt, gerät er von Rechts wegen in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf.

20.10 Bei Zahlungsverzug hat der Kunde ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Tag der vollständigen Begleichung die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen.

20.11 Im Falle einer Insolvenz, eines Zahlungsaufschubs, eines WHOA-Verfahrens, einer Liquidation, einer Pfändung, einer Einstellung des Geschäftsbetriebs, einer Zahlungsunfähigkeit oder ähnlicher Umstände werden alle ausstehenden Forderungen sofort fällig.

20.12 VanDerEng ist berechtigt, Lieferungen auszusetzen, solange ausstehende Rechnungen, Zinsen oder Kosten nicht vollständig beglichen sind.

Artikel 21 — Inkassokosten

21.1 Zahlt der Kunde nicht fristgerecht, gehen alle angemessenen außergerichtlichen und gerichtlichen Inkassokosten zu Lasten des Kunden.

21.2 Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen mindestens 15 % des ausstehenden Betrags, mindestens jedoch 250 €, sofern die tatsächlichen Kosten nicht höher sind.

21.3 Darüber hinaus hat VanDerEng Anspruch auf Erstattung von Prozesskosten, Gerichtsvollzieherkosten, Pfändungskosten, Übersetzungskosten, Anwaltskosten, ausländischen Inkassokosten sowie Kosten für die Anerkennung oder Vollstreckung eines Urteils oder Schiedsspruchs.

21.4 Zahlungen des Kunden werden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und anschließend auf die ältesten offenen Rechnungen angerechnet.

21.5 Eine Zahlungsvereinbarung gilt nur, wenn VanDerEng diese schriftlich bestätigt hat.

Artikel 22 – Eigentumsvorbehalt

22.1 Alle gelieferten Produkte bleiben Eigentum von VanDerEng, bis der Kunde alle im Zusammenhang mit dem Vertrag und der Geschäftsbeziehung stehenden Beträge beglichen hat.

22.2 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf Forderungen aus Zinsen, Kosten, Schadensersatz, früheren Lieferungen und künftigen Lieferungen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

22.3 Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, darf der Kunde die Produkte nicht verpfänden, belasten, veräußern oder Dritten als Sicherheit überlassen, außer im Rahmen des normalen Weiterverkaufs im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

22.4 Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte sorgfältig zu verwahren, als solche kenntlich zu machen und gegen Feuer, Diebstahl, Beschädigung und Verlust zu versichern.

22.5 Der Kunde hat VanDerEng unverzüglich zu informieren, wenn Dritte Produkte, die unter den Eigentumsvorbehalt fallen, pfänden oder Rechte daran begründen wollen.

22.6 Bei internationalen Lieferungen ist der Kunde verpflichtet, bei allen Formalitäten mitzuwirken, die erforderlich sind, um den Eigentumsvorbehalt oder vergleichbare Sicherungsrechte im Bestimmungsland wirksam oder durchsetzbar zu machen.

22.7 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, ist VanDerEng berechtigt, die Produkte zurückzunehmen. Der Kunde erteilt VanDerEng und von VanDerEng benannten Dritten die Erlaubnis, die Räumlichkeiten zu betreten, in denen sich die Produkte befinden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

22.8 Die Kosten, die VanDerEng für die Rücknahme, Lagerung, den Transport oder den Verkauf von Produkten entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

Artikel 23 – Zurückbehaltungsrecht

23.1 VanDerEng ist berechtigt, Produkte, Dokumente, Dateien, Materialien oder sonstige Gegenstände des Kunden so lange in seinem Besitz zu behalten, bis alle ausstehenden Beträge beglichen sind.

23.2 Das Zurückbehaltungsrecht gilt auch für Kosten, Zinsen, Schadensersatz sowie frühere oder damit zusammenhängende Aufträge.

23.3 VanDerEng haftet nicht für Schäden, die durch die rechtmäßige Ausübung des Zurückbehaltungsrechts entstehen.

Artikel 24 – Geistiges Eigentum

24.1 Alle geistigen Eigentumsrechte an Entwürfen, Modellen, Zeichnungen, Dateien, Schablonen, Verfahren, Texten, Fotos, Software, Dokumentationen, Berechnungen und sonstigen Materialien von VanDerEng verbleiben bei VanDerEng oder deren Lizenzgebern.

24.2 Dem Kunden wird lediglich das Nutzungsrecht eingeräumt, das für die normale Nutzung der gelieferten Produkte erforderlich ist.

24.3 Ohne schriftliche Genehmigung von VanDerEng darf der Kunde Materialien von VanDerEng nicht kopieren, veröffentlichen, verändern, nachahmen, für andere Aufträge verwenden oder an Dritte weitergeben.

24.4 Bei Verstößen gegen diesen Artikel hat der Kunde eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € pro Verstoß sowie 500 € pro Tag, an dem der Verstoß andauert, zu zahlen, unbeschadet des Rechts von VanDerEng auf vollständigen Schadensersatz.

24.5 VanDerEng ist berechtigt, gelieferte Produkte und Abbildungen davon für Portfolios, Referenzen, Messematerial, die Website und Marketingzwecke zu verwenden, sofern der Kunde nicht zuvor schriftlich Widerspruch einlegt oder eine Geheimhaltungsvereinbarung getroffen wurde.

24.6 Durch die Bereitstellung von Materialien an VanDerEng gewährt der Kunde VanDerEng das Recht, diese Materialien zur Erfüllung des Vertrags zu verwenden.

Artikel 25 – Geheimhaltung

25.1 Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen, die sie im Rahmen des Vertrags voneinander erhalten, vertraulich.

25.2 Informationen gelten als vertraulich, wenn sie als vertraulich gekennzeichnet sind oder wenn die empfangende Partei vernünftigerweise erkennen muss, dass es sich um vertrauliche Informationen handelt.

25.3 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:

a. bereits öffentlich bekannt war;

b. rechtmäßig von einem Dritten erhalten wurde;

c. eigenständig und ohne Verwendung vertraulicher Informationen entwickelt wurde; oder

d. aufgrund eines Gesetzes, einer gerichtlichen Anordnung oder eines behördlichen Beschlusses offengelegt werden muss.

25.4 Der Kunde verpflichtet seine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Dritte, die Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten, zur gleichen Geheimhaltungspflicht.

25.5 Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertrags bestehen.

Artikel 26 – Haftung

26.1 VanDerEng haftet nur für unmittelbare Schäden, die die direkte Folge eines zurechenbaren Verschuldens von VanDerEng sind.

26.2 Die Haftung von VanDerEng ist auf den Rechnungsbetrag des betreffenden Auftrags, ohne Mehrwertsteuer, beschränkt.

26.3 Wenn die Haftpflichtversicherung von VanDerEng in einem konkreten Fall eine Leistung erbringt, ist die Haftung auf den vom Versicherer ausgezahlten Betrag zuzüglich der Selbstbeteiligung beschränkt.

26.4 VanDerEng haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, Umsatzausfälle, entgangenen Gewinn, Reputationsschäden, entgangene Einsparungen, Produktionsausfälle, Datenverluste, Bußgelder, Rückrufkosten, Ansprüche von Abnehmern des Kunden oder Schäden aufgrund von Verzögerungen.

26.5 VanDerEng haftet nicht für Schäden, die entstehen durch:

a. unrichtige oder unvollständige Angaben des Kunden;

b. Fehler in vom Kunden genehmigten Entwürfen oder Druckfahnen;

c. fehlerhafte Dateien, Materialien oder Spezifikationen des Kunden;

d. Verwendung der Produkte außerhalb des vereinbarten Verwendungszwecks;

e. lokale Rechtsvorschriften oder ausländische Produktanforderungen, die nicht vorab schriftlich mitgeteilt wurden;

f. Verzögerungen beim Zoll, Transportverzögerungen, Sanktionskontrollen oder Einfuhrbeschränkungen;

g. Handlungen oder Unterlassungen von Beförderungsunternehmen, Lieferanten oder anderen Dritten;

h. übliche Toleranzen hinsichtlich Herstellung, Farbe, Größe oder Stückzahl.

26.6 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Geschäftsführung von VanDerEng.

26.7 Jeder Anspruch auf Schadensersatz erlischt 12 Monate nach der Lieferung, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen eine längere Frist vorschreiben.

Artikel 27 – Haftungsfreistellung

27.1 Der Kunde stellt VanDerEng von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang stehen mit:

a. vom Kunden bereitgestellte Materialien, Entwürfe, Texte, Logos oder Dateien;

b. Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums;

c. Nutzung, Verarbeitung, Weiterverkauf oder Export der Produkte durch den Kunden;

d. Verstoß gegen die lokalen Rechtsvorschriften im Bestimmungsland;

e. fehlerhafte Angaben zu Umsatzsteuer, Zoll, Einfuhr oder Ausfuhr;

f. Verstöße gegen Sanktions- oder Exportkontrollvorschriften;

g. Produktansprüche, soweit diese durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden verursacht wurden;

h. Anweisungen oder Spezifikationen des Kunden.

27.2 Die Freistellung umfasst auch Bußgelder, Schadensersatz, Kosten für Rechtsbeistand, Prozesskosten, Untersuchungskosten, Rückrufkosten und behördliche Gebühren.

27.3 Der Kunde leistet VanDerEng jede angemessene Unterstützung bei der Bearbeitung von Ansprüchen Dritter.

Artikel 28 – Höhere Gewalt

28.1 VanDerEng haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt.

28.2 Unter höhere Gewalt fallen unter anderem: Brand, Diebstahl, Cybervorfälle, Störungen, Strom- oder Internetausfälle, Streiks, Krankheit, Pandemien, Epidemien, Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Transportprobleme, Rohstoffengpässe, Lieferantenprobleme, Maschinenausfälle, staatliche Maßnahmen, Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen, Sanktionen, Zollverzögerungen, Genehmigungsprobleme und andere Umstände, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von VanDerEng liegen.

28.3 Im Falle höherer Gewalt ist VanDerEng berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen.

28.4 Dauert die höhere Gewalt länger als 60 Tage an, so können beide Parteien den Vertrag hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils schriftlich kündigen.

28.5 VanDerEng ist berechtigt, bereits gelieferte oder erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen.

28.6 VanDerEng ist nicht verpflichtet, Schäden zu ersetzen, die durch höhere Gewalt entstehen.

Artikel 29 – Aussetzung und Auflösung

29.1 VanDerEng ist berechtigt, die Erfüllung auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, wenn:

a. der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt;

b. der Kunde nicht fristgerecht zahlt;

c. der Kunde die geforderte Sicherheit nicht leistet;

d. VanDerEng berechtigte Gründe hat, an der Zahlung oder der Erfüllung zu zweifeln;

e. ein Konkurs, ein Zahlungsaufschub, ein WHOA-Verfahren, eine Pfändung, eine Liquidation oder eine Einstellung des Betriebs vorliegt;

f. die Lieferung möglicherweise gegen Sanktionen, Ausfuhrkontrollvorschriften oder andere Gesetze und Vorschriften verstößt;

g. der Kunde falsche oder irreführende Angaben macht;

h. der Kunde die Produkte nicht rechtzeitig abnimmt.

29.2 Im Falle einer Auflösung werden alle ausstehenden Forderungen sofort fällig.

29.3 VanDerEng behält sich das Recht auf Ersatz von Schäden, Kosten, Zinsen und entgangenem Gewinn vor.

29.4 Eine Aussetzung oder Kündigung durch VanDerEng lässt die übrigen Rechte von VanDerEng unberührt.

Artikel 30 – Compliance und Integrität

30.1 Der Kunde hält sich an die geltenden Gesetze und Vorschriften in den Bereichen Korruptionsbekämpfung, Bestechungsbekämpfung, Geldwäscheprävention, Sanktionen, Exportkontrolle, Menschenrechte, Arbeitsbedingungen und fairer Handel.

30.2 Der Kunde darf Produkte von VanDerEng nicht für illegale Zwecke, zur Täuschung, für Betrug, zur Fälschung, zur Verletzung von Rechten Dritter oder für Aktivitäten verwenden oder weiterverkaufen, die dem Ruf von VanDerEng schaden.

30.3 VanDerEng ist berechtigt, einen Vertrag abzulehnen, auszusetzen oder zu kündigen, wenn sie den begründeten Verdacht hat, dass der Kunde gegen diesen Artikel verstößt.

30.4 Der Kunde legt auf Verlangen Informationen vor, aus denen hervorgeht, dass er die Anforderungen dieses Artikels erfüllt.

Artikel 31 – Datenschutz und geschäftliche Kontaktdaten

31.1 VanDerEng verarbeitet personenbezogene Daten von Geschäftskontakten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung und seiner Datenschutzerklärung.

31.2 Der Kunde versichert, dass die personenbezogenen Daten, die er VanDerEng übermittelt, rechtmäßig für Angebote, Bestellungen, Lieferungen, Rechnungsstellung, Kundendienst, Verwaltung und sonstige Vertragserfüllung verarbeitet werden dürfen.

31.3 Verarbeiten die Parteien personenbezogene Daten im Auftrag der jeweils anderen Partei, so treffen sie gegebenenfalls zusätzliche Vereinbarungen in einem Auftragsverarbeitungsvertrag.

31.4 Geschäftliche Kontaktdaten dürfen für die übliche geschäftliche Kommunikation, für Servicemitteilungen und für relevante Informationen zu Produkten oder Dienstleistungen von VanDerEng verwendet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Artikel 32 – Übersetzungen

32.1 Diese Bedingungen können in mehreren Sprachen verfügbar sein.

32.2 Der niederländische Text ist maßgebend. Bei Abweichungen zwischen dem niederländischen Text und einer Übersetzung ist der niederländische Text maßgebend, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorschreiben.

Artikel 33 – Anwendbares Recht

33.1 Für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Verträge, Lieferungen und Rechtsbeziehungen mit VanDerEng gilt ausschließlich niederländisches Recht.

33.2 Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens, auch bekannt als „United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods“ (CISG), wird ausdrücklich ausgeschlossen. Das CISG kann für internationale Kaufverträge zwischen Unternehmen relevant sein, doch können die Parteien dessen Anwendung ausschließen.

33.3 Ausländische Vorschriften des internationalen Privatrechts, die zur Anwendung einer anderen Rechtsordnung führen würden, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Artikel 34 – Streitigkeiten und zuständiges Gericht

34.1 Die Parteien bemühen sich, Streitigkeiten zunächst einvernehmlich beizulegen.

34.2 Alle Streitigkeiten werden ausschließlich dem zuständigen Gericht des Bezirksgerichts Noord-Holland, Standort Alkmaar, vorgelegt, es sei denn, VanDerEng entscheidet sich für ein anderes gesetzlich zuständiges Gericht.

34.3 VanDerEng ist berechtigt, Streitigkeiten auch vor dem Gericht am Sitz des Kunden oder vor einem anderen Gericht vorzubringen, das aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder internationaler Verträge zuständig ist.

34.4 Dieser Artikel lässt das Recht von VanDerEng unberührt, in jedem Land, in dem sich der Kunde oder dessen Vermögenswerte befinden, einstweilige Verfügungen, Pfändungsmaßnahmen oder Inkassomaßnahmen zu erwirken.

Artikel 35 – Änderungen

35.1 VanDerEng ist berechtigt, diese Bedingungen zu ändern.

35.2 Die geänderten Bedingungen gelten für neue Angebote, Bestellungen und Verträge ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung oder ihrer Übermittlung an den Kunden.

35.3 Für bestehende Verträge gelten Änderungen nur, wenn dies schriftlich vereinbart wurde oder gesetzlich zulässig ist.

Rückgaberecht für Geschäftskunden

Artikel 36 – Rückgaberecht

36.1 Diese Rückgabebedingungen gelten ausschließlich für Geschäftskunden.

36.2 Geschäftskunden haben weder eine gesetzliche Bedenkzeit noch ein gesetzliches Widerrufsrecht. Eine aufgegebene Geschäftsbestellung ist verbindlich, sobald der Vertrag zustande gekommen ist.

36.3 Produkte können nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von VanDerEng zurückgegeben werden.

36.4 Ein Rücksendeantrag kann an folgende Adresse gesendet werden: customerservice@vandereng.nl.

36.5 Bei einer Rücksendeanfrage gibt der Kunde mindestens Folgendes an:

a. Firmenname;

b. Ansprechpartner;

c. Bestellnummer;

d. Rechnungsnummer;

e. Produktbeschreibung;

f. Anzahl;

g. Grund für die Rücksendung;

h. Fotos, falls zutreffend.

36.6 Sonderanfertigungen können nicht zurückgegeben werden. Dies gilt unter anderem für Produkte mit:

a. eigener Text;

b. Logo;

c. Entwurf;

d. Farbgebung;

e. Nummerierung;

f. Barcode;

g. QR-Code;

h. spezifische Abmessungen;

i. persönlicher oder geschäftlicher Aufdruck;

j. kundenspezifische Verpackung;

k. sonstige Vorgaben des Kunden.

36.7 Eine Rücksendung wird nur akzeptiert, wenn:

a. VanDerEng zuvor schriftlich zugestimmt hat;

b. die Rücksendenummer oder die Rücksendebestätigung wird mitgeschickt;

c. die Produkte unbenutzt, unbeschädigt und vollständig sind;

d. sich die Produkte in der Originalverpackung befinden;

e. die Rücksendung ausreichend verpackt ist;

f. die Rücksendung innerhalb der vereinbarten Frist eingeht.

36.8 Die Rücksendekosten gehen zu Lasten des Kunden.

36.9 Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Rücktransports verbleibt beim Kunden, bis VanDerEng die Produkte erhalten und geprüft hat.

36.10 Nach Erhalt prüft VanDerEng die Rücksendung.

36.11 VanDerEng ist berechtigt, angemessene Kosten abzuziehen, darunter:

a. Verwaltungskosten;

b. Kontrollkosten;

c. Reparaturkosten;

d. Kosten für die Neuverpackung;

e. Nachschubkosten;

f. Wertminderung;

g. Transport- oder Lagerkosten.

36.12 Eine Gutschrift erfolgt erst, nachdem VanDerEng die Rücksendung genehmigt hat.

36.13 Rücksendungen ohne vorherige Genehmigung können abgelehnt, eingelagert oder auf Kosten des Kunden zurückgesandt werden.

Kontaktdaten

VanDerEng B.V.

Lijnbaan 45

1969 ND Heemskerk

Die Niederlande

Telefon: +31 (0)88 881 08 00

E-Mail: info@vandereng.nl

Handelsregister-Nr.: 34079434

USt-IdNr.: NL0095.21.549.B01

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